Neuregelungen in der Kurzarbeit gelten nicht für Transfergesellschaften.

Im Rahmen der Bekämpfung der aktuellen Wirtschaftkrise hat die Bundesregierung eine Reihe von Erleichterungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld vorgenommen. So wurde die maximale Bezugsdauer deutlich verlängert und die Möglichkeit geschaffen, daß unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Sozialversicherung von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Diese Kosten waren bisher vom Arbeitgeber zu tragen.

 

So wurde Verlängerungen bei der Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate und die Übernahme der Kosten der Sozialversicherung ab dem 7. Monat durch die Agenturen für Arbeit beschlossen.

 

Diese neuen Regelungen gelten akzuell jedoch nicht für das in der Transfergesellschaft gezahlte Transferkurzarbeitergeld. Hier sollen nach letztem Stand die bisherigen Regeln für Kurzarbeit weiterhin gelten. Uns ist auch nicht bekannt, daß hierzu Erleichterungen geplant sind.




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