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Die Transfergesellschaft aus Sicht des Mitarbeiters
Ist der Wechsel in eine Transfergesellschaft überhaupt sinnvoll? Die Antwort hierauf hängt vor allem von Ihren individuellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt und den Regelungen des Sozialplanes ab: >> finanzielle Überlegungen
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mitarbeiter der Transfergesellschaft? Zwar müssen Sie in der Transfergesellschaft nicht arbeiten, trotzdem erwarten wir, dass Sie sich aktiv einbringen. >> Rechte und Pflichten
Wie ist mein Versicherungsstatus? Im Prinzip ändert sich an Ihrem Versicherungsstatus in der Transfergesellschaft nichts, mit wenigen Ausnahmen. >> Sozialversicherung
Muss ich in einer Zeitarbeitsfirma als Leiharbeiter arbeiten? Bei KARENT verleihen wir grundsätzlich keine Transfergesellschaftsmitarbeiter an andere Unternehmen. Auch erwarten wir von niemandem, derartige Angebote anzunehmen. >> Leih- und Zeitarbeit
Was tut KARENT für meine berufliche Zukunft? Wir bereiten Sie auf den Bewerbungsprozess vor, suchen nach passenden freien Stellen und suchen gemeinsam mit Ihnen das passende Weiterbildungsangebot aus. >> berufliche Zukunft
Und was passiert nach der Transfergesellschaft? Sobald Sie eine neue Beschäftigung gefunden haben, endet Ihr Arbeitsverhältnis mit KARENT. Scheiden Sie zum Ablauf der Befristung aus erhalten Sie Arbeitslosengeld I. >> Nach der Transfergesellschaft
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